disaster recovery

Nur die Hälfte aller Industrieunternehmen (51 Prozent) in Deutschland verfügt über einen Notfallplan, um innerhalb kurzer Zeit auf den Abfluss sensibler Daten, digitale Wirtschaftsspionage oder Sabotage reagieren zu können. Dies ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 504 Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 10 Mitarbeitern.

Die Kernaussage der Umfrage: 74 % der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verfügen schon heute über einen Notfallplan, bei den Unternehmen von 100 bis 499 Mitarbeitern gilt dies noch für 67 %, der Unternehmen, bei den KMUs bis 100 MAs sind es aber nur noch 43 %.

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Wasserkraft

Mit dem Umzug in ein neues Rechenzentrum, sowie der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Firmengebäude, gehen wir konsequent einen weiteren Schritt in Richtung „Green IT“ und beweisen damit, dass Cloud Services auch nachhaltig und ökologisch sinnvoll betrieben werden können.

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Sicherheitsrisiko

„Die meisten Firmen haben viel Geld in die IT-Sicherheit ihres Unternehmens investiert. Allerdings genügt hierbei eine einmalige Investition bei Weitem nicht, denn das ständige Katz- und Mausspiel zwischen den Cyber-Kriminellen und den Sicherheitsanbietern erfordert ständige Wachsamkeit und die Anpassung der Sicherheitstechnologien im Unternehmensnetzwerk“, zu diesem Ergebnis kommt Computerwoche-Redakteur Thomas Fischer in einem Beitrag zum Dell Security Survey 2015, der Anfang diesen Jahres vorgestellt wurde.

In der Umfrage wurden IT-Verantwortliche in 175 deutschen Firmen mit 100 und mehr als 1.000 Beschäftigten befragt.

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Privacy Shield

Seit letzter Woche liegt nun endlich der Vorschlag für den so genannten „EU-US Privacy Shield“ auf dem Tisch. Der „Schutzschild“ soll die Nachfolgeregelung zum „Safe Harbor Abkommen“ sein, das bisher den Datenaustausch zwischen der Europäischen Union und den USA regelte und im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden war. Doch allein schon die Tatsache, dass die Einigung erst am Abend des 2. Februar 2016 – zwei Tage nach Ablauf der von europäischen Datenschutzbehörden gesetzten Frist – vorgestellt wurde, lässt vermuten, dass da eine Vereinbarung „mit heißer Nadel gestrickt“ wurde.

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Business Continuity Management

Der Jahresbeginn ist traditionell die Zeit für die Bekanntgabe der Trends und „Schlagwörter“ für die nächsten zwölf Monate. Fast schon traditionell „rangeln“ sich auch dieses Jahr wieder Begriffe wie Cloud Computing, Big Data, Industrie 4.0 oder digitale Transformation um die vordersten Plätze auf den „Trend-Ranglisten“ der Marktanalysten und Fachpublikationen.

Aus diesem Grund haben auch wir uns darüber Gedanken gemacht, was wohl die Trendthemen des Jahres 2016 sein werden und dazu unser „Schlagwort des Jahres 2016“ gekürt. Es lautet: Business Continuity Management.

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Unglaublich wie die Zeit vergeht. Ziemlich genau vor einem Jahr hatten wir Ihnen hier im Blog einige gute Vorsätze zum Thema Backup mit auf den Weg gegeben und nun ist das Jahr 2015 auch schon bald wieder vorbei. Und deshalb möchten wir die Gelegenheit nutzen, auf die vergangenen zwölf Monate zurück zu blicken und einmal nachzufragen, was denn aus den guten Vorsätzen geworden ist.

Denn wie eine Umfrage unter 3000 Personen in England herausfand, schafften es 88 Prozent der Befragten nicht, ihre zum Jahreswechsel fest versprochenen Vorsätze auch einzuhalten. Wie sieht es nun also mit den zum Jahreswechsel 2014/2015 formulierten Backup-Vorsätzen aus?

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disaster recovery

Der deutsche Mittelstand geht im Katastrophenfall baden!“ Zu dieser erschreckenden Erkenntnis gelangt Rene Büst, Senior Analyst und Cloud Practice Lead bei der Crisp Research AG, auf der Grundlage einer Befragung von IT-Entscheidern im Rahmen einer Veranstaltungsreihe der Firma CEMA. Der Analyst erklärt weiter: „Im Katastrophenfall haben es mittelständische IT-Entscheider schwer“, denn fast drei Viertel der befragten Unternehmen vernachlässigen ein externes Cloud-basiertes Backup- und Disaster Recovery Management. Nut Nur eine Minderheit von knapp 15 Prozent realisiert schon heute eine Backup-Strategie mit einem lokalen Cloud-Anbieter.
Fazit von Rene Büst: „Auf Basis der bestehenden Disaster-Recovery Strategien sollte mittelständischen IT-Entscheidern fest die Daumen gedrückt werden.“

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Für einen Paukenschlag sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Woche mit seinem Urteil, die seit dem Jahr 2000 geltende Safe Harbor-Regelung für ungültig zu erklären. Die Regelung sah bisher vor, dass bei US-Unternehmen, die sich in einer Selbstverpflichtung bestimmten datenschutzrechtlichen Prinzipien unterwerfen und diese Selbstverpflichtung in einer Liste des US-Handelsministeriums registrieren lassen, von einem ausreichenden Datenschutzniveau auszugehen sei. Damit könne auch die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an solche US-Unternehmen erfolgen. Bis heute haben sich etwa 5.500 US-Firmen – darunter natürlich auch viele „IT-Größen“ wie IBM, Microsoft, Amazon.com, Google, HP, Dropbox oder Facebook – in diese Liste eintragen lassen.

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Dieses Zitat – das häufig dem englischen Premierminister Sir Winston Churchill zugeordnet wird – kommt einem zwangsläufig in den Sinn, wenn man die vielen Umfragen und Marktanalysen beobachtet, die regelmäßig zum Status des deutschen Cloud Computing-Marktes veröffentlicht werden und sich dann teilweise sogar widersprechen. Jüngstes Beispiel: Zwei Umfragen zum Thema Nutzung von Cloud Speichern, die innerhalb weniger Wochen veröffentlicht wurden.

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So zumindest lautet das Urteil von Dr. Jens Bücking, Fachanwalt für IT-Recht und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik, Stuttgart, in einem aktuellen Fachbeitrag für das Online-Portal IT-ZOOM. Er weist darauf hin, dass der Gesetzgeber „zur Wahrung der allgemeinen Schutz- und Sorgfaltspflicht VERLANGT, dass regelmäßig und zuverlässig geeignete, lückenlose Datensicherungsroutinen eingesetzt werden.“ Unter Umständen, darauf weist Rechtsanwalt Dr. Bücking im Beitrag ebenfalls hin, können Compliance-Richtlinien im eigenen Unternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus sogar noch restriktivere Bestimmungen enthalten, z.B. längere Aufbewahrungsfristen.

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