Für einen Paukenschlag sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Woche mit seinem Urteil, die seit dem Jahr 2000 geltende Safe Harbor-Regelung für ungültig zu erklären. Die Regelung sah bisher vor, dass bei US-Unternehmen, die sich in einer Selbstverpflichtung bestimmten datenschutzrechtlichen Prinzipien unterwerfen und diese Selbstverpflichtung in einer Liste des US-Handelsministeriums registrieren lassen, von einem ausreichenden Datenschutzniveau auszugehen sei. Damit könne auch die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an solche US-Unternehmen erfolgen. Bis heute haben sich etwa 5.500 US-Firmen – darunter natürlich auch viele „IT-Größen“ wie IBM, Microsoft, Amazon.com, Google, HP, Dropbox oder Facebook – in diese Liste eintragen lassen.

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Dieses Zitat – das häufig dem englischen Premierminister Sir Winston Churchill zugeordnet wird – kommt einem zwangsläufig in den Sinn, wenn man die vielen Umfragen und Marktanalysen beobachtet, die regelmäßig zum Status des deutschen Cloud Computing-Marktes veröffentlicht werden und sich dann teilweise sogar widersprechen. Jüngstes Beispiel: Zwei Umfragen zum Thema Nutzung von Cloud Speichern, die innerhalb weniger Wochen veröffentlicht wurden.

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So zumindest lautet das Urteil von Dr. Jens Bücking, Fachanwalt für IT-Recht und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik, Stuttgart, in einem aktuellen Fachbeitrag für das Online-Portal IT-ZOOM. Er weist darauf hin, dass der Gesetzgeber „zur Wahrung der allgemeinen Schutz- und Sorgfaltspflicht VERLANGT, dass regelmäßig und zuverlässig geeignete, lückenlose Datensicherungsroutinen eingesetzt werden.“ Unter Umständen, darauf weist Rechtsanwalt Dr. Bücking im Beitrag ebenfalls hin, können Compliance-Richtlinien im eigenen Unternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus sogar noch restriktivere Bestimmungen enthalten, z.B. längere Aufbewahrungsfristen.

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Das amerikanische Marktforschungsinstitut Enterprise Strategy Group (ESG) hat im Auftrag der Firma Asigra – die Asigra-Lösung ist Grundlage für unseren Cloud Backup-Service BAYERN BACKUP – die Frage untersucht, nach welchen Kriterien Unternehmen eine Backup-Lösung auswählen sollten, die sowohl Cloud-basierte, als auch lokal im Unternehmen betriebene Anwendungen abdeckt und dazu ein Whitepaper erstellt, dessen wichtigsten Erkenntnisse wir im Folgenden kurz zusammengefasst haben.

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Infografik_2014Laut eines „Faktenchecks„des Fundportals „Zentrales Fundbüro“ aus dem letzten Jahr „verschwinden“ allein an den acht größten Flughäfen in Europa 3.300 Laptops – PRO WOCHE!! Auf das Jahr hochgerechnet sind dies 175.000 Geräte. Für die Flughäfen in den USA wurde eine Zahl von 672.000 verlorenen/gestohlenen Laptops errechnet. Nimmt man dann noch weitere „diebstahl- und verlustgefährdete“ Orte wie Bahnhöfe und Hotel-Lobbys dazu, wird schnell deutlich: Laptops und Notebooks stehen bei „Langfingern“ hoch im Kurs.

Ärgerlich ist so ein Verlust allerdings nicht nur wegen der Hardware und den damit verbundenen Kosten für eine Neuanschaffung. Gerade der Verlust der auf einem Laptop bzw. Notebook gespeicherten Daten kann für den Besitzer und seinen Arbeitgeber „teuer“ zu stehen kommen. Denn mit dem Laptop gelangen auch diese Daten – Firmenpräsentationen, Vertragsunterlagen, Preislisten, Zugangsdaten auf Firmennetzwerke – in die Hände Unbefugter, die damit weitaus mehr Schaden anrichten können, als lediglich die Anschaffungskosten für das gestohlene Endgerät. Darüber hinaus sind sie, wenn sie nicht über ein regelmäßiges Backup gesichert wurden, ein für alle Mal verloren.

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Fußball, Bier, Heidi Klum, Modern Talking und insbesondere das Qualitätssiegel „Made in Germany“ – es gibt einige Bereiche, in denen Deutschland es zu weltweiter Anerkennung gebracht hat. Aber es gibt eben auch „Besserwisserei“, „Erbsen-Zählerei“ und „Ordnungswahn“, alles Bereiche, mit denen wir Deutsche international nicht so richtig punkten können. Und es gibt die „German Angst“.

Bei Wikipedia steht geschrieben, dass mit German Angst „(typisch deutsche Zögerlichkeit) die im angelsächsischen Sprachraum als charakteristisch empfundene, gesellschaftliche und politische, kollektive Verhaltensweisen der Deutschen“ bezeichnet wird. Und genau diese „German Angst“ soll nun auch dafür verantwortlich sein, dass es mit dem Einzug von Cloud Services in deutschen Unternehmen einfach nicht klappen will.

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World Backup Day

Es gibt den Weltfriedenstag, den Welttag der sozialen Gerechtigkeit, den Welttag der Feuchtgebiete, den Weltschlaftag, ja sogar den Weltknuddeltag (eine komplette Aufstellung der Weltaktionstage finden Sie auf Wikipedia) – und es gibt am 31. März auch einen „Welt Backup-Tag“.

Was die Initiatoren dazu bewogen hat, diesen Tag der weltweiten Datensicherung ins Leben zu rufen, ist nicht ganz klar. Doch es gibt unter http://www.worldbackupday.com/de/ sogar eine Webseite und einen feierlichen Eid, den man wie bereits mehr als 2.500 andere Backup-Begeisterte über Twitter oder Facebook leisten kann:

„Ich schwöre feierlich, am 31. März ein Backup meiner wichtigen Dokumente und wertvollen Erinnerungen zu machen.“

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„Backup und Recovery gehören in eine ganzheitliche IT-Strategie“, erklärt das Marktforschungsinstitut Ovum aus Anlass der Veröffentlichung der „Ovum Decision Matrix: Selecting an Enterprise Backup and Recovery Solution, 2014-2015“ . Es handelt sich dabei um ein Anbieter-Ranking für den Bereich Backup und Recovery, das Anfang Januar vorgestellt wurde. Wichtig sei es dabei, so Ovum weiter, „produktive IT-Systeme und Backup/Recovery als eine Einheit zu begreifen“. Dies sei allerdings mit „signifikanten Herausforderungen“ verbunden.

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Für alle diejenigen, die sich unsere fünf guten Backup-Vorsätze für das Jahr 2015 zu Herzen genommen haben, bieten wir nun die Möglichkeit, diesen Vorsätzen auch Taten folgen zu lassen und laden deshalb herzlich zum Webinar „Professionelle Datensicherung im Unternehmen – die fünf wichtigsten Regeln“ ein.

Ziel des Webinars, das am Donnerstag, den 22. Januar 2015 um 15.00 Uhr stattfindet (Dauer ca. 60 Minuten) ist es, einen Überblick über die derzeit größten Gefahren und Risiken im Bereich Datensicherung zu vermitteln und anbieterunabhängige Lösungsszenarien aufzuzeigen, wie diese Gefahren und Risiken bewältigt werden können.

Noch immer wird das Thema Datensicherung in vielen Unternehmen häufig nur als „notwendiges Übel“ erachtet und genießt damit nicht den Stellenwert, der eigentlich erforderlich wäre. Dabei drohen bei einem Datenverlust nicht nur finanzielle Schäden für das Unternehmen, sondern auch juristische Konsequenzen für die Fach- und Führungskräfte, in deren Verantwortung das Thema Datensicherung fällt.

Weitere Informationen zum Webinar finden Sie auf der Veranstaltungsseite. Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Online-Formular unter https://attendee.gotowebinar.com/register/6889000363135554306.

P.S.: Und selbstverständlich freuen wir uns auch über Ihre Teilnahme, wenn Sie sich von unseren Vorsätzen nicht beeindrucken ließen. Das neue Jahr ist ja noch jung, weshalb also nicht noch ein paar Vorsätze zum Wohl des eigenen Unternehmens „nachschieben“.

Der anstehende Jahreswechsel ist traditionell die Zeit, in der Rückblicke auf die vergangenen zwölf Monate und Prognosen für die kommenden zwölf Monate Hochkonjunktur haben. Darüber hinaus nutzen viele von uns den Jahreswechsel zum Formulieren guter Vorsätze für das neue Jahr: Weniger Gewicht, mehr Sport, mehr Zeit für die Familie, etc. Getreu diesem Motto möchten wir Ihnen heute fünf gute Backup-Vorsätze mit auf den Weg geben, in der Hoffnung, dass Sie diese Vorsätze im neuen Jahr dann auch umsetzen.

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