Seit letzter Woche liegt nun endlich der Vorschlag für den so genannten „EU-US Privacy Shield“ auf dem Tisch. Der „Schutzschild“ soll die Nachfolgeregelung zum „Safe Harbor Abkommen“ sein, das bisher den Datenaustausch zwischen der Europäischen Union und den USA regelte und im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden war. Doch allein schon die Tatsache, dass die Einigung erst am Abend des 2. Februar 2016 – zwei Tage nach Ablauf der von europäischen Datenschutzbehörden gesetzten Frist – vorgestellt wurde, lässt vermuten, dass da eine Vereinbarung „mit heißer Nadel gestrickt“ wurde.
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