Business Continuity Management

Der Jahresbeginn ist traditionell die Zeit für die Bekanntgabe der Trends und „Schlagwörter“ für die nächsten zwölf Monate. Fast schon traditionell „rangeln“ sich auch dieses Jahr wieder Begriffe wie Cloud Computing, Big Data, Industrie 4.0 oder digitale Transformation um die vordersten Plätze auf den „Trend-Ranglisten“ der Marktanalysten und Fachpublikationen.

Aus diesem Grund haben auch wir uns darüber Gedanken gemacht, was wohl die Trendthemen des Jahres 2016 sein werden und dazu unser „Schlagwort des Jahres 2016“ gekürt. Es lautet: Business Continuity Management.

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Für einen Paukenschlag sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Woche mit seinem Urteil, die seit dem Jahr 2000 geltende Safe Harbor-Regelung für ungültig zu erklären. Die Regelung sah bisher vor, dass bei US-Unternehmen, die sich in einer Selbstverpflichtung bestimmten datenschutzrechtlichen Prinzipien unterwerfen und diese Selbstverpflichtung in einer Liste des US-Handelsministeriums registrieren lassen, von einem ausreichenden Datenschutzniveau auszugehen sei. Damit könne auch die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an solche US-Unternehmen erfolgen. Bis heute haben sich etwa 5.500 US-Firmen – darunter natürlich auch viele „IT-Größen“ wie IBM, Microsoft, Amazon.com, Google, HP, Dropbox oder Facebook – in diese Liste eintragen lassen.

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Beobachtet man die derzeitige Diskussion zum Thema Cloud Computing und IT-Sicherheit, so stellt man eine fast paradoxe Situation fest. Auf der einen Seite nennen viele Unternehmen das Thema Sicherheit als einen der Hauptgründe GEGEN den Einsatz von Cloud Computing-Lösungen, auf der anderen Seite hört man immer häufiger den Punkt IT-Sicherheit als Argument FÜR den Einsatz von Cloud Computing-Lösungen. Was stimmt also? Führt Cloud Computing zu einem Mehr an Sicherheit, oder verbergen sich hinter dem Einsatz von Cloud Computing-Lösungen höhere Sicherheitsrisiken?

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IT-Sicherheit/Disaster Recovery – die “tickende Zeitbombe” für den Geschäftsführer/Vorstand

Haftungsrisiken für den Geschäftsführer/Vorstand im Bereich IT-Security – und wie sie minimiert werden können: Mit diesem Thema beschäftigt sich unser neues Whitepaper, das ab sofort auf der BAYERN-BACKUP Seite heruntergeladen werden kann. Das Whitepaper enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Thema IT-Security und den damit verbundenen Haftungsrisiken für den Geschäftsführer einer GmbH, bzw. Vorstand einer AG in Deutschland. Darüber hinaus wird die Bedeutung einer IT-Sicherheitsstrategie erläutert, sowie die Frage, weshalb IT-Security „Chefsache“ sein MUSS. Eine Checkliste hilft dem Geschäftsführer/Vorstand dabei, die entsprechenden Maßnahmen für eine unternehmensweite IT-Sicherheitsstrategie einzuleiten und damit letztendlich sein eigenes Haftungsrisiko zu minimieren.

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Wie wir gerade von unserem Technologie-Partner Asigra erfahren haben, wurde das Unternehmen soeben in einem Vergleich von Enterprise Backup-Anwendungen mit Platz 1 ausgezeichnet. Die Umfrage wurde von der TechTarget Storage Media Group, einem der führenden internationalen Betreiber von Online-Portalen für IT-Themen, durchgeführt. Dabei stach die Lösung alle Wettbewerber unter anderem in den Bereichen Produktqualität, Leistungsmerkmale und Zuverlässigkeit aus. Asigra liefert die Basistechnologie für unseren Backup Cloud Service BAYERN-BACKUP.

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Die PROGTECH GmbH, eines der durch Asigra weltweit am höchsten zertifizierten Unternehmen, startet offiziell das BAYERN PARTNER Programm. Reseller, Cloud-Anbieter und Systemhäuser erhalten hierdurch die Möglichkeit, völlig unkompliziert Online Backups in ihr Portfolio zu integrieren, um im stark umkämpften Lösungsgeschäft Schritt zu halten.

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